logo
Unser nächstes Event findet 2025 in Innsbruck statt.

Die Anmeldung für Kämpfer finden Sie hier: www.innferno.at/kaempfer-anmeldung
+43 (0) 664 75 01 24 88
office@innferno.at

Follow us

HAUSORDNUNG

01Durch den Erwerb dieser Eintrittskarte unterwirft sich der Karteninhaber der Hausordnung / dem Hausrecht des Veranstalters. Das Hausrecht umfasst das gesamte Veranstaltungsgelände.

02Der Eintritt ist ausnahmslos ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, ab dem 16. Lebenjahr mit einer volljährigen Begleitperson, gestattet. Bei Aufforderung ist ein gültiger Lichtbildausweis vorzuzeigen. Im Vorverkauf wird auf die Altersbeschränkungen hingewiesen, eine Kostenrückerstattung bei Nichteinlass ist daher nicht möglich.

03Das Mitbringen von Getränken und deren Verzehr ist nicht gestattet. Getränke, die beim Sicherheitscheck aufgefunden werden, sind zu entsorgen.

04Jede Person, die das Veranstaltungsgelände betreten möchte, erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sie sich einer eventuellen Kontrolle (insbesondere Durchsuchung der Bekleidungsstücke und mitgeführten Behältnisse) durch das Personal des Veranstalters oder des Sicherheitspersonals unterzieht; dabei ist den Anweisungen des Sicherheitspersonals und des Personals des Veranstalters uneingeschränkt Folge zu leisten, andernfalls wird der Zutritt verwehrt.

05Der eingesetzte Sicherheitsdienst und das Personal des Veranstalters ist berechtigt, Personen darauf hin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol-, Suchtmittel- bzw. Drogenkonsum oder wegen Mitführung von Waffen oder gefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Den Anweisungen des Personals und des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Das Sicherheitspersonal und das Personal des Veranstalters sind berechtigt, Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, den Zutritt zum Gelände zu verweigern. Dies gilt auch für Personen, die ihre Zustimmung zur Durchsuchung ihrer Bekleidungsstücke und mitgeführten Behältnisse verweigern. Das Sicherheitspersonal und das Personal des Veranstalters ist weiters berechtigt, diejenigen Gegenstände, die nicht im Einklang mit der gegenständlichen Haus- und Platzordnung stehen, abzunehmen und ersatzlos einzuziehen. Verbotene Gegenstände, also jene Gegenstände, die nicht der Hausordnung entsprechen, sind ausnahmslos beim Eingang dem Personal des Veranstalters oder dem Sicherheitspersonal zu übergeben.

06Stark alkoholisierten und randalierenden Personen wird der Einlass verweigert. Der Veranstalter behält sich vor, stark alkoholisierte Personen des Veranstaltungsgeländes zu verweisen.

07Im Falle eines Verweises oder der Verweigerung des Zutrittes stehen dem Besucher/Gast keinerlei Forderungen oder Ersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter oder sonstige dem Veranstalter nahestehenden Personen zu.

08Eine Rückerstattung von Eintrittsgeldern erfolgt ausschließlich bei der völligen Absage der Veranstaltung; in allen anderen Fällen erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittsgeldes. Sollte die Veranstaltung auf ein späteres Datum verschoben werden, entstehen daraus keinerlei Forderungen oder Ersatzansprüche des Besuchers gegenüber dem Veranstalter. Im Falle einer Absage der Veranstaltung, Verschiebung, von Programmänderungen etc. werden keine Spesen (z.B. Anfahrt, Hotel) ersetzt.

09Abfälle sind ausschließlich in die hierfür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen.

10Alle Not-, Flucht- und Rettungswege sind frei zu halten.

11Das Mitführen von Waffen oder Gegenständen, die die Sicherheit der Gäste oder des Personals gefährden, sind verboten. Handlungen, die den reibungslosen, friedlichen Ablauf der Veranstaltung stören (insbesondere Belästigung bzw. tätliche Angriffe auf Gäste oder Personal) werden zur Anzeige gebracht und mit Hausverbot geahndet.

12Alle Personen, die das Gelände betreten, haben sich so zu verhalten, dass andere Personen weder geschädigt, gefährdet noch belästigt werden. Weiters haben sie sich so zu verhalten, dass es zu keiner Beschädigung von Aufbauten, Zäunen, Einrichtungen oder sonstigen Gegenständen kommt.

13Die Mitnahme von Tieren ist untersagt.

14Mutwillige Zerstörungen von Gegenständen im Innen- und Außenbereich werden zur Anzeige gebracht.

15Das Anbringen von Plakaten oder ähnlichen Werbematerialien im Veranstaltungsbereich ist nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters erlaubt. Nicht rechtmäßig freigegebene Plakate oder sonstige Gegenstände werden seitens des Veranstalters umgehend entfernt.

16Das Umgehen von Absperrungen im Veranstaltungsgelände und außerhalb des Veranstaltungsgeländes ist untersagt.

17Das Betreten von abgesperrten Bereichen (z.B. VIP, Käfig/Bühne, Backstage, Kassenbereich, Barbereich, etc.) ist strikt untersagt. Schadensfälle, die durch Nichtbeachtung der Hausordnung und der sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch Unfallverhütungsvorschriften, entstehen, sind keinesfalls vom Veranstalter zu vertreten und es haftet in diesem Fall der Besucher/Gast persönlich.

18Das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht. Dies gilt auch für Diebstähle. Der Veranstalter übernimmt keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Haftungen für Unfälle und/oder sonstige Schäden jeglicher Art, die Besucher der Veranstaltung  betreffen. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr der Schädigung des Gehörs bestehen. Der Veranstalter nimmt für allfällig auftretende Schäden keine Haftung.

19Im Gefahrenfall müssen umgehend der Sicherheitsdienst/das Sicherheitspersonal oder die Einsatzkräfte informiert werden.

20LIVESTREAMS VERBOTEN !!! – aufgrund von Lizenzverträgen ist das Livestreamen des Events strengstens verboten. Wer beim Streamen mit dem Handy oder einer Kamera von unseren Sicherheitsleuten erwischt wird, wird umgehend OHNE Verwarnung von der Halle verwiesen.

21Es wird während der gesamten Veranstaltung vom Veranstalter Foto-, Ton- und Filmmaterial angefertigt. Dem Besucher wird hiermit bekannt gegeben, dass der Veranstalter während der gesamten Dauer dieser Veranstaltung Foto-, Ton- und Filmmaterial anfertigt bzw. von Dritten anfertigen lässt. Die Besucher willigen beim Betreten des Geländes in die uneingeschränkte Herstellung, Vervielfältigung und Veröffentlichung des im Rahmen dieser Veranstaltung entstehenden Bild- und Tonmaterials in jeder Art Medium durch den Veranstalter oder durch Dritte, soweit die Veröffentlichung im Zusammenhang mit der Veranstaltung steht, ein.

22Jedes Zuwiderhandeln gegen diese Haus- und Platzordnung kann mit einem Verweis vom Gelände geahndet werden. Allfälliges (verwaltungs-) strafrechtlich relevantes Verhalten wird ausnahmslos bei den zuständigen Stellen zur Anzeige gebracht. Zu diesem Zweck ist der Sicherheitsdienst/das Sicherheitspersonal berechtigt, die persönlichen Daten zuwiderhandelnder Personen aufzunehmen.

23Allfälligen Anordnungen des Sicherheitspersonals, des Personals des Veranstalters, der Exekutive, der Feuerwehr und Organen der Stadt Innsbruck, Mitarbeitern des Grundeigentümers, hat der Besucher umgehend Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung kann die betreffende Person vom Gelände verwiesen werden.